Nicht nur die Sauerstoffabfüller werden von den fleissigen O2-Anwälten abgemahnt. Jetzt sind auch die Musiker, bzw. Musikjournalisten dran.
Es ist O2 tatsächlich, völlig unverständlicherweise, gelungen ist den Begriff “Loop” für alle möglichen Bereiche zu schützen. Der Begriff Loop ist ein englischer generischer Terminus, der eigentlich genausowenig geschützt werden kann, wie im deutschen etwa “Haus” oder “Musik”, aber irgentwie ist es O2 gelungen damit durchzukommen.
Eine Abmahnung betrifft beispielsweise dass Online-Magazin “Loop-Session” die hier eine Webseite eingerichtet haben, damit man seine Beileidsbekundungen los werden kann.
Eine Unverschämtheit, die sich hoffentlich rumspricht (Ein Fall für die “Macht der Blogs").
Für was der Begriff noch so geschützt wurde, hat satirische Züge. kann man hier nachlesen.
Posted by pyrolator at 12:20 AM. Filed under: Netz & Links •
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